Sicherheitsklassen für Arbeitsschutzschuhe
Unser Katalog Sicherheitsschuhe zum Download
Sicherheitsschuhe nach EN 345
haben allgemeine Schutzfunktionen und sind mit Zehenschutzkappen aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff ausgestattet. Sie müssen einer Prüfenergie von 200 Joule standhalten. Zusätzlich sind folgende Sicherheitsstufen zu unterscheiden:
S1:
- geschlossener Fersenbereich
- antistatisch
- Energieaufnahme im Fersenbereich
- kein Nässeeinsatz
- Zehenschutzkappe
S1P:
- wie S1, jedoch mit durchtrittsicherer Zwischensohle
S2:
- geschlossener Fersenbereich
- antistatisch
- Energieaufnahme im Fersenbereich
- Schutz gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
- Nässeeinsatz
- Zehenschutzkappe
S3:
- wie S2, jedoch mit durchtrittsicherer Zwischensohle
S4:
- Gummi- oder Kunststoffstiefel
- vollständig geformt oder vulkanisiert
- 100 % wasserdicht
- Nässeeinsatz
- Zehenschutzkappe
S5:
- wie S4, jedoch mit Stahlsohle
Hinweis bzgl. Einlegesohlen in Sicherheitsschuhen
Alle Sicherheitsschuhe unterliegen der Baumusterprüfung nach EN ISO 20345. Änderungen im Schuh, beispielsweise durch Einlegesohlen oder orthopädische Einlagen, sind nach BGR 191 4.2.1 (Berufsgenossenschaftliche Regeln – Benutzung von Fuß- und Knieschutz) unzulässig. Denn diese verändern die geprüften Baumuster und somit können der Hersteller und die Genossenschaft nicht mehr in Haftung genommen werden. Es dürfen nur Einlagen verwendet werden, die zusammen mit dem Schuh geprüft und zertifiziert wurden.
ESD-Schuhe
Besteht die Notwendigkeit, elektrostatische Aufladung durch Ableiten der Ladung zu vermindern, sollten ESD-Schuhe eingesetzt werden.